GmbH & Holding

Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 — was GmbH-Inhaber jetzt wissen müssen

✍ Johannes Fischer📅 Juni 2026⏱ ca. 5 Minuten📄 § 23 Abs. 1 KStG · BGBl. I 2025 Nr. 161

Es ist beschlossen und gesetzlich verankert: Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland — veröffentlicht am 18. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2025 Nr. 161) — sinkt die Körperschaftsteuer ab 2028 schrittweise von 15 % auf 10 % im Jahr 2032.

Für GmbH-Inhaber und alle, die über eine GmbH-Gründung nachdenken, ist das eine der bedeutendsten steuerlichen Neuigkeiten der letzten Jahre. Was ändert sich konkret, was bleibt gleich — und warum ist gerade jetzt ein guter Zeitpunkt, die eigene Unternehmensstruktur zu überdenken?

Was beschlossen wurde

Am 5. Juli 2025 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz verabschiedet, am 11. Juli 2025 folgte die Zustimmung des Bundesrates. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wurde es am 18. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seit dem 19. Juli 2025 in Kraft.

Der Körperschaftsteuersatz gemäß § 23 Abs. 1 KStG wird schrittweise ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 % auf 10 % im Jahr 2032 gesenkt — jedes Jahr um einen Prozentpunkt:

VeranlagungszeitraumKörperschaftsteuersatz
Bis 202715 % (aktuell)
202814 %
202913 %
203012 %
203111 %
Ab 203210 %

Was das für die Gesamtbelastung bedeutet

Die Körperschaftsteuer ist nur ein Teil der steuerlichen Belastung einer GmbH. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Körperschaftsteuer) sowie die Gewerbesteuer — abhängig vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde, in Frankfurt am Main derzeit 460 %. Aktuell liegt die Gesamtbelastung bei thesaurierten Gewinnen in der GmbH bei ca. 29–30 %.

Parallel zur KSt-Absenkung wird auch der Thesaurierungssteuersatz für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gesenkt — von derzeit 28,25 % auf 27 % (Veranlagungszeiträume 2028 und 2029), dann auf 26 % (2030 und 2031) und schließlich auf 25 % ab dem Veranlagungszeitraum 2032. Ziel ist die Belastungsneutralität zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften.

Was sich für bestehende GmbHs ändert

Für bestehende GmbHs ändert sich zunächst nichts operativ — die Absenkung greift ab dem Veranlagungszeitraum 2028 automatisch. Es ist kein Antrag, keine Umstrukturierung und kein gesondertes Handeln erforderlich.

Einen buchhalterischen Effekt gibt es allerdings für Gesellschaften, die latente Steuern in ihrer Handelsbilanz ausweisen: Bei der Berechnung des latenten Steuersatzes muss die stufenweise Absenkung der Körperschaftsteuer ab 2028 einbezogen werden.

Was das für GmbH-Gründer bedeutet

Wer aktuell über eine GmbH-Gründung nachdenkt, hat durch die Absenkung ein zusätzliches Argument für die Kapitalgesellschaft. Gewinne, die in den nächsten Jahren thesauriert werden, profitieren ab 2028 automatisch vom sinkenden Steuersatz — ohne weiteres Zutun.

Besonders interessant ist das in Kombination mit der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für Immobilien-GmbHs nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG: Wer ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet, zahlt bereits heute keine Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen. Die effektive Steuerbelastung liegt dann aktuell bei ca. 15,825 % — und sinkt durch die KSt-Absenkung bis 2032 weiter auf ca. 10,55 %.

Was sich nicht ändert

Wichtig zu betonen: Die Absenkung der Körperschaftsteuer ändert nichts an der Ausschüttungsbesteuerung. Wer Gewinne aus der GmbH ausschüttet, zahlt weiterhin 25 % Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag. Die GmbH bietet neben dem steuerlichen Thesaurierungseffekt auch eine Haftungsbeschränkung — beides können relevante Gründe für die Wahl der Rechtsform sein. Der steuerliche Vorteil der KSt-Absenkung entfaltet sich aber vor allem bei Gewinnen, die im Unternehmen verbleiben und reinvestiert werden.

Fazit

Die KSt-Absenkung ist ein starkes Signal und ein konkreter Steuervorteil für Unternehmen, die langfristig thesaurieren. Wer heute eine GmbH gründet oder bereits eine betreibt, profitiert ab 2028 automatisch — ohne Handlungsbedarf. Ob sich eine GmbH-Struktur für Ihre konkrete Situation lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab: Gewinnhöhe, Ausschüttungsplanung, geplante Investitionen und vorhandene Struktur. Das rechnen wir im Erstgespräch gemeinsam durch.

Quellen

  • Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, BGBl. I 2025 Nr. 161 vom 18.07.2025
  • Bundesministerium der Finanzen, Monatsbericht August 2025 — bundesfinanzministerium.de
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Juni 2026) allgemein wieder und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Die steuerlichen Folgen hängen von Ihrer konkreten Situation ab; maßgeblich ist die Prüfung des Einzelfalls.