Eine GmbH kann die Steuerlast erheblich senken — aber sie ist kein Allheilmittel. Die Vorteile sind real, die Nachteile auch. Ich arbeite beides heraus — auf Basis Ihrer konkreten Situation.
Mit erweiterter Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG: Mieteinnahmen vollständig von der Gewerbesteuer befreit. Effektive Steuerbelastung: nur ca. 15,825 % (nur KSt + Soli, keine GewSt). Voraussetzung: Die GmbH verwaltet ausschließlich eigenen Grundbesitz — kein gewerblicher Zusatzbetrieb, keine schädlichen Nebentätigkeiten.
Für Anleger die Kapitalerträge langfristig thesaurieren und nicht entnehmen möchten, kann eine GmbH einen begrenzten Steuerstundungseffekt bieten. Wichtig: Bei Dividenden aus Streubesitz und bei geplanten Ausschüttungen ist das Privatvermögen mit 25 % Abgeltungssteuer oft günstiger als die GmbH. Der Vorteil entsteht nur bei konsequenter Thesaurierung über sehr lange Zeiträume — und kippt bei Ausschüttung. Eine individuelle Berechnung ist hier unerlässlich.
§ 8b KStG: Dividenden und Veräußerungsgewinne zwischen Kapitalgesellschaften zu 95 % steuerfrei. Effektive Steuerbelastung: nur ca. 1,5 %. Gewinne können fast unversteuert in der Holding gesammelt und weiterinvestiert werden — maximaler Zinseszinseffekt.
| Struktur | KSt + Soli | GewSt | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Gewerbliche GmbH | 15,825 % | ~14 % | ~30 % |
| Immobilien-GmbH mit erw. Kürzung | 15,825 % | 0 % | 15,825 % |
In Hessen aktuell 6 % des Verkehrswerts beim Übertragen bestehender Immobilien in die GmbH. Frisst den Steuervorteil oft auf Jahre hinweg auf.
Immobilien in einer GmbH unterliegen keiner 10-Jahres-Frist. Verkaufsgewinne sind immer steuerpflichtig.
Wer Geld privat entnimmt, zahlt auf die Ausschüttung zusätzlich 25 % Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag. Gesamtbelastung bei vollständiger Ausschüttung ca. 45–50 %. Die GmbH ist ein Thesaurierungsinstrument.
Die erweiterte GewSt-Kürzung ist extrem empfindlich. Schon kleinste schädliche Nebentätigkeiten (z.B. PV-Verpachtung an verbundene Unternehmen) können die Kürzung für alle Erträge verhindern.
Buchführungspflicht, Jahresabschluss, Gesellschafterbeschlüsse, Handelsregister — real und kostenintensiv.
Als Daumenregel: Ab mehreren Objekten, einem persönlichen Steuersatz von 42 % oder mehr, und dem klaren Plan, Erträge langfristig zu thesaurieren. Entscheidend ist, ob die erweiterte Gewerbesteuerkürzung in Anspruch genommen werden kann — das halbiert die Steuerbelastung gegenüber einer gewerblichen GmbH.
Wer heute eine GmbH gründet und Gewinne thesauriert, profitiert ab 2028 automatisch von niedrigerer Steuerbelastung auf denselben Gewinn. Bis 2032 sinkt die Körperschaftsteuer von 15 % auf 10 % — das macht die Gründungsentscheidung heute noch attraktiver.
Dividenden und Veräußerungsgewinne zwischen Kapitalgesellschaften sind zu 95 % steuerfrei. Die Holding zahlt effektiv ca. 1,5 % Steuern auf Gewinne aus Tochtergesellschaften — das ermöglicht Reinvestitionen mit maximalem Zinseszinseffekt über viele Jahre.
Ja — aber mit steuerlichen Konsequenzen. Die Übertragung löst Grunderwerbsteuer aus, in Hessen aktuell 6 % des Verkehrswerts. Sinnvoller ist es meist, neue Investitionen von Anfang an über die GmbH zu strukturieren statt bestehende Objekte einzubringen.
GmbH-Strukturen funktionieren — aber nur wenn sie zur Person, den Zielen und dem Zeithorizont passen. Im Erstgespräch rechnen wir das gemeinsam durch.
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