Wann muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein? Mit oder ohne Berater gelten unterschiedliche Fristen. Die wichtigsten Termine — und was passiert, wenn man sie verpasst.
Wer die Erklärung für 2025 selbst macht, muss sie bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat deutlich länger Zeit: Die gesetzliche Frist ist der 28. Februar 2027 — da dieser auf einen Sonntag fällt, verschiebt sie sich auf Montag, den 1. März 2027.
Für das Steuerjahr 2026 gilt entsprechend: ohne Berater bis zum 31. Juli 2027.
Nicht jeder muss eine Erklärung abgeben. Wer aber zur Abgabe verpflichtet ist (etwa bei mehreren Arbeitslöhnen, Lohnersatzleistungen oder eingetragenem Freibetrag), sollte die Frist einhalten. Wer freiwillig abgibt, hat dafür rückwirkend vier Jahre Zeit — für 2025 also bis Ende 2029. Eine freiwillige Erklärung lohnt sich oft, weil sie zu einer Erstattung führt.
Wird eine pflichtige Erklärung zu spät abgegeben, erhebt das Finanzamt in der Regel automatisch einen Verspätungszuschlag. Er beträgt 0,25 % der festgesetzten Nachzahlung pro angefangenem Monat, mindestens aber 25 € pro Monat (§ 152 Abs. 5 AO). Bei höheren Nachzahlungen kann er also deutlich über dem Mindestbetrag liegen. Eine Fristverlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Wer absehbar nicht rechtzeitig fertig wird, sollte frühzeitig einen Berater einschalten — das verschafft die längere Frist.