Immobilien

Immobilien-GmbH vs. Privatvermögen

✍ Johannes Fischer📅 Juni 2026⏱ ca. 3 Minuten

Soll die vermietete Immobilie ins Privatvermögen oder in eine GmbH? Beide Wege haben handfeste steuerliche Vor- und Nachteile. Der entscheidende Unterschied liegt zwischen laufender Miete und späterem Verkauf.

Der Vorteil der GmbH: laufende Mieteinnahmen

Eine vermögensverwaltende Immobilien-GmbH kann über die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG von der Gewerbesteuer befreit werden. Dann unterliegen die Mieteinnahmen nur der Körperschaftsteuer plus Soli — eine effektive Belastung von rund 15,825 % (Stand bis Veranlagungszeitraum 2027). Ab 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz stufenweise, wodurch diese Belastung weiter zurückgeht — mehr dazu im Beitrag zur Körperschaftsteuer-Absenkung ab 2028. Wer privat vermietet, zahlt dagegen den persönlichen Einkommensteuersatz, der bis zu 45 % betragen kann.

Voraussetzung ist die ausschließliche Verwaltung eigenen Grundbesitzes. Hier ist Vorsicht geboten: Schon eine einzige nicht erlaubte Nebentätigkeit lässt die Kürzung vollständig entfallen — die rund 15,825 % gelten also nur, wenn die Kürzung tatsächlich gewährt wird. Der Bundesfinanzhof hat dies 2025 noch verschärft: Nach dem Urteil vom 24. Juli 2025 (III R 23/23) ist eine schädliche Nebentätigkeit sogar dann kürzungsschädlich, wenn mit ihr gar keine Einnahmen erzielt werden — im Streitfall genügte das bloße Halten von Oldtimern als Wertanlage. Wer eine Immobilien-GmbH plant, sollte deren Tätigkeit daher strikt auf die Grundstücksverwaltung beschränken.

Der Vorteil des Privatvermögens: der steuerfreie Verkauf

Im Privatvermögen ist der Verkauf einer Immobilie nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist (§ 23 EStG) komplett steuerfrei — unabhängig von der Höhe des Gewinns. Maßgeblich ist das Datum des notariellen Kaufvertrags.

Bei der GmbH gibt es das nicht: Jeder Verkaufsgewinn bleibt steuerpflichtig, egal wie lange die Immobilie gehalten wurde. Es gibt keine steuerfreie Haltefrist.

Die Faustregel

Vereinfacht: Die GmbH spielt ihre Stärke bei langfristiger Thesaurierung aus — also wenn die Mietüberschüsse im Unternehmen bleiben und reinvestiert werden. Das Privatvermögen punktet beim Verkauf wertsteigernder Objekte. Wichtig: Sobald die GmbH Gewinne an den Gesellschafter ausschüttet, fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer an — die Gesamtbelastung steigt dann auf rund 47–48 % und der Vorteil schmilzt. Hinzu kommen Gründungs- und laufende Kosten der GmbH, die sich erst amortisieren müssen.

Quellen

  • BFH, Urteil vom 24.07.2025, III R 23/23 (Nebentätigkeit ohne Einnahmen)
  • BFH III R 23/23 (24.07.2025)
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Juni 2026) allgemein wieder und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Die steuerlichen Folgen hängen von Ihrer konkreten Situation ab; maßgeblich ist die Prüfung des Einzelfalls.